Nach oben
Rechtsanwalt Hintz - Mandateninfo

Rechtsschutzversicherung

Lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung? 

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist zwar nicht dringend notwendig, wie etwa eine Krankenversicherung oder Privathaftpflichtversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kann sich aber im Streitfall schnell bezahlt machen. Dies gilt aber nur dann, wenn der konkrete Streit auch tatsächlich mitversichert ist. Hierauf sollten Sie beim Abschluss einer Versicherung unbedingt achten. Im Versicherungsfall trägt die Rechtsschutzversicherung die eigenen und  soweit notwendig die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, sowie Gerichtskosten und mögliche Sachverständigenkosten, soweit nicht der Gegner die Kosten zu tragen hat.

 

Was ist zu beachten?

Die Angebote der verschiedenen Versicherer sind hinsichtlich des Versicherungsumfangs und der Kosten sehr unterschiedlich. Teilweise schlägt sich dies beim Schadensfall/Versicherungsfall auch im Umfang der Kulanz nieder. Eine Empfehlung für eine konkrete Versicherung ist hier leider nicht möglich. Insofern wird auf verschiedene Veröffentlichungen der Stiftung-Warentest, etwa in der Zeitschrift Finanztest verwiesen.

Grundsätzlich besteht zudem eine Wartezeit von 3 Monaten bis der Versicherungsschutz greift. Für vor dieser Zeit entstandenen Streit besteht kein Rechtsschutz. Eine Versicherung „wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“ ist somit nicht möglich. Je nach Versicherung und Gesellschaft besteht eine Selbstbeteiligung (z. B. in Höhe von 150,- €) und gilt jeweils für jeden einzelnen Fall.

 

Was ist versichert?

Der Umfang der Leistungen der Versicherungen richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten  Umfang beim Vertragsschluss und den zugrundeliegenden ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen). Diese werden in verschiedenen Ausfertigungen inzwischen nahezu jährlich geändert und angepasst von den Versicherungen verwendet. Es werden hinsichtlich des Versicherungsumfanges verschiedene Pakete angeboten (Familien-, Privat-, Berufs-, Kraftfahrerrechtsschutz), hierdurch ergeben sich Preisunterschiede. Vor Vertragsschluss ist daher genau zu prüfen, welcher Versicherungsschutz benötigt wird und auf welchen verzichtet werden kann. Nach "Murphy's Gesetz" wäre der nächste Rechtsstreit einem Gebiet zuzuordnen, das nicht versichert ist. Dies ist natürlich nicht zwingend. Es gilt aber: Die Kraftfahrerrechtsschutz zahlt natürlich nicht für Mietstreitigkeiten.

 

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung für den Hausbau abschließen?

Leider nein! In baurechtlichen Streitsachen besteht zurzeit keine Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Hier greift in aller der Regel der allgemeine Ausschluss in den ARB. Lediglich über den Immobilienrechtsschutz kann, etwa im Nachbarrecht oder bei Hauskaufverträgen, teilweise Rechtsschutz versichert werden. Auch gegenüber einzelnen Handwerkerleistungen kann Rechtsschutz bestehen.

 

Besteht Rechtsschutz im Verwaltungsrecht?

Auch im Verwaltungsrecht besteht nur eingeschränkte Rechtsschutz-Möglichkeit. Nicht alle Sachverhalte sind versicherbar. Insbesondere die Abwehr von behördlichen Verfügungen ist regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt versicherbar. Im Einzelfall kann aber Versicherungsschutz bestehen; insbesondere im Baunachbarrecht, bei Enteignungen, in beamtenrechtlichen Streitigkeiten und in Führerscheinangelegenheiten.

 

Lohnt sich Berufs-Rechtsschutz für Arbeitnehmer?

In arbeitsrechtlichen Verfahren der ersten Instanz hat jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Insofern kann sich eine Rechtsschutzversicherung schnell bezahlt machen und ist durchaus empfehlenswert.

 

Was ist zu tun, um Versicherungsschutz zu erhalten?

Wenn der Streitfall da ist, können Sie bereits vor dem Aufsuchen des Rechtsanwalts der Versicherung den Schaden melden und um Kostenschutz für eine erste Beratung nachsuchen. Häufig empfiehlt die Versicherung dann einen Rechtsanwalt, der für Sie tätig werden kann. Ob Sie dieser Empfehlung folgen oder ob Sie sich selbst einen kompetenten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aussuchen, müssen Sie selbst entscheiden.

Sie können aber auch zunächst Kontakt mit mir aufnehmen und sich beraten lassen und ich setze mich dann in Ihrer Angelegenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Hierdurch entstehen Ihnen im Regelfall keine zusätzlichen Kosten.

Übersenden Sie mir Ihre Daten der Rechtsschutzversicherung und ich werde bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz nachsuchen. Übersenden Sie mir Ihre Versicherungspolice oder bringen Sie diese zum ersten Beratungstermin mit. Teilweise ist wiederholter Schriftwechsel mit dem Versicherer erforderlich, um eine Übernahme der Kosten durch sogenannte "Deckungszusage" für die entstehenden Kosten zu erhalten. Die Gewährung von Kostenschutz hängt vom Sachverhalt und häufig von dessen richtiger Schilderung ab.

Sie können die Beauftragung des Anwalts gegebenenfalls auch von der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung abhängig machen.